Kfz-Steuer-Rechner

Berechne die Jahressteuer für dein Auto exakt nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, nicht mit Schätztabellen: Kraftstoffart, Hubraum, CO2-Wert und Erstzulassung genügen. Der Rechenweg ist vollständig sichtbar und gegen den amtlichen BMF-Rechner prüfbar.

Steht in Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Entscheidet, ob die alte (bis 30.06.2009) oder die CO2-basierte Formel gilt.

Der WLTP-Wert steht in Feld V.7 des Fahrzeugscheins.

So rechnet der Rechner

Für Erstzulassungen ab dem 01.07.2009 setzt sich die Steuer aus einem hubraumbezogenen Sockelbetrag (2,00 Euro je angefangene 100 ccm bei Benzinern, 9,50 Euro bei Diesel) und einem CO2-Aufschlag oberhalb des Freibetrags zusammen; seit 2021 gilt ein progressiver CO2-Tarif. Für ältere Fahrzeuge (bis 30.06.2009) zählt der Hubraum je nach Schadstoffklasse. Elektroautos sind nach § 3d KraftStG bei Erstzulassung bis Ende 2030 befreit.

Rechtsgrundlagen: § 9 KraftStG, § 11 Abs. 5 KraftStG (Rundung), § 3d KraftStG (Elektro). Amtliche Gegenprobe: Kfz-Steuer-Rechner des BMF.

Mehr zu den laufenden Kosten deines Wunschfahrzeugs findest du im Ratgeber Auto-Unterhaltskosten: So kalkulierst du.